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    Allgemeine Geschäftsbedingungen

    ContainerGrid GmbH — Stand: 30. Juli 2026 — Version 2.0 (ersetzt die Fassung vom 6. Januar 2023)

    The German text is the legally binding version.

    1. Geltungsbereich

    1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB") gelten für die Bereitstellung der cloudbasierten Software der ContainerGrid GmbH („Lizenzgeber") als Software as a Service („SaaS") sowie für sämtliche damit im Zusammenhang stehenden Leistungen gegenüber dem Lizenznehmer.

    1.2 Die Software wird ausschließlich über das Internet bereitgestellt. Eine Überlassung von Softwarekopien, eine Installation beim Lizenznehmer oder eine Bereitstellung auf Datenträgern erfolgt nicht.

    2. Vertragsgegenstand

    2.1 Gegenstand dieser AGB ist die auf die Vertragslaufzeit befristete Bereitstellung der Software zur Nutzung über das Internet entsprechend des aktuell gültigen Leistungsumfangs nebst Einräumung der zur vertragsgemäßen Nutzung erforderlichen Rechte nach Maßgabe von Ziffer 8.

    2.2 Diese AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Lizenznehmers werden nicht anerkannt, es sei denn, ihre Geltung wurde ausdrücklich schriftlich vereinbart. Die AGB gelten auch dann, wenn die ContainerGrid GmbH in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen ihre Leistungen vorbehaltlos erbringt.

    2.3 Das Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

    2.4 Nicht Gegenstand dieser AGB sind individuelle Anpassungen, Konfigurations- oder Implementierungsleistungen; diese bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Die geschuldete Beschaffenheit der Software ergibt sich abschließend aus dem Leistungsumfang. Die Software wird in der jeweils aktuellsten Version bereitgestellt.

    3. Leistungsinhalt; Weiterentwicklung der Software

    3.1 ContainerGrid stellt dem Lizenznehmer die Software für die Dauer des Vertrages in der jeweils aktuellen Version über das Internet entgeltlich zur Nutzung zur Verfügung. Die Software wird auf Infrastruktur in ISO-27001-zertifizierten Rechenzentren mit Standort in Deutschland bzw. der Europäischen Union betrieben.

    3.2 ContainerGrid ist berechtigt, die Software im Hinblick auf Funktionalität, Design und technische Umsetzung weiterzuentwickeln und anzupassen, soweit dadurch die vertraglich vereinbarten Hauptleistungspflichten nicht wesentlich eingeschränkt werden. Beabsichtigt ContainerGrid, eine wesentliche Funktion ersatzlos einzustellen, wird sie den Lizenznehmer mindestens sechs (6) Monate vor Wirksamwerden in Textform informieren („Sunset-Ankündigung"). Stellt ContainerGrid eine funktional im Wesentlichen gleichwertige Nachfolgefunktion bereit, gilt die Funktion nicht als eingestellt. Führt die Einstellung einer wesentlichen Funktion zu einer erheblichen Beeinträchtigung des vertraglich vorausgesetzten Nutzungszwecks, steht dem Lizenznehmer ein Sonderkündigungsrecht zum Wirksamwerden der Einstellung zu; bereits im Voraus gezahlte Entgelte für Zeiträume nach Vertragsende werden anteilig erstattet.

    3.3 Die Lizenz bezieht sich auf die vereinbarte Anzahl namentlich benannter Nutzer („Named User"). Jeder Zugang ist personengebunden und darf nicht von mehreren Personen gemeinsam oder abwechselnd genutzt werden. Der Lizenznehmer kann benannte Nutzer in angemessenem Umfang ersetzen (z.B. bei Ausscheiden von Mitarbeitern). Als Nutzer dürfen nur Mitarbeiter und Auftragnehmer benannt werden, die im Auftrag des Lizenznehmers Zugang zur Software erhalten.

    3.4 Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, die Software Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur eigenständigen Nutzung zur Verfügung zu stellen; eine Weitervermietung ist ausgeschlossen.

    4. Vertragsschluss, Preise und Zahlungsbedingungen

    4.1 ContainerGrid schließt Verträge ausschließlich mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

    4.2 Beim Vertragsschluss über die Webseite erklärt der Lizenznehmer durch Klick auf die Schaltfläche „Jetzt zahlungspflichtig bestellen" (oder sinngemäß) ein bindendes Angebot. Der Vertrag kommt mit Auftragsbestätigung der ContainerGrid GmbH in Textform zustande. Angebote der ContainerGrid GmbH sind bis zur Auftragsbestätigung freibleibend. Kündigungen bedürfen der Schrift- oder Textform.

    4.3 Bei höherer Gewalt oder sonstigen unvorhersehbaren, unverschuldeten Umständen verlängern sich Ausführungsfristen um die Dauer der Behinderung zuzüglich angemessener Anlauffrist. Wird die Leistung dadurch ganz oder teilweise unmöglich, wird ContainerGrid insoweit von der Leistungspflicht frei; etwaige Vorleistungen des Lizenznehmers für nicht erbrachte Leistungen werden erstattet.

    4.4 Es gilt die bei Vertragsschluss aktuelle Preisliste bzw. die im Bestellformular vereinbarte Vergütung, jeweils zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Während einer kostenlosen Testphase werden die Leistungen unentgeltlich erbracht.

    4.5 Der Lizenznehmer gerät vierzehn Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf.

    4.6 ContainerGrid kann die Preise mit Wirkung zum Beginn der jeweils nächsten Verlängerungsperiode anpassen. Preisanpassungen werden dem Lizenznehmer mindestens sechs (6) Wochen vor Wirksamwerden in Textform angekündigt. Beträgt die Erhöhung mehr als 10 % gegenüber dem bisherigen Entgelt, steht dem Lizenznehmer ein Sonderkündigungsrecht zum Wirksamwerden der Preisanpassung zu. Entgelte, die zwischen den Parteien individuell für eine neue Laufzeit- oder Verlängerungsperiode vereinbart werden, gelten nicht als Preisanpassung im Sinne dieser Ziffer.

    5. Pflichten und Obliegenheiten des Lizenznehmers

    5.1 Der Lizenznehmer stellt die auf seiner Seite erforderlichen Nutzungsvoraussetzungen sicher, insbesondere eine ausreichende Internetverbindung sowie aktuelle, marktübliche Browser gemäß den von ContainerGrid veröffentlichten Systemanforderungen.

    5.2 Der Lizenznehmer ist verpflichtet, (a) Zugangsdaten, insbesondere Benutzerkennungen und Passwörter, vor dem Zugriff Dritter zu schützen und ContainerGrid über einen Verdacht auf Missbrauch unverzüglich zu informieren; (b) festgestellte Störungen und Fehler in nachvollziehbarer Form zu dokumentieren und unverzüglich zu melden; (c) für Anfragen an den Support fachlich ausreichend qualifiziertes Personal einzusetzen; und (d) die Software nur im Rahmen der vertraglichen und gesetzlichen Bestimmungen zu nutzen.

    5.3 Dem Lizenznehmer obliegt es, die von ihm in der Software gespeicherten Daten in regelmäßigen, seinem Sicherungsbedürfnis entsprechenden Abständen über die von ContainerGrid bereitgestellten Exportfunktionen zu exportieren und eigenständig zu sichern. Die Infrastruktur-Datensicherung durch ContainerGrid gemäß Ziffer 6 bleibt hiervon unberührt, ersetzt jedoch keine eigene Datensicherung des Lizenznehmers.

    6. Datensicherung und Datenwiederherstellung

    6.1 ContainerGrid führt regelmäßige, automatisierte Sicherungen der Produktionsdatenbank nach dem Stand der Technik durch. Sicherungskopien werden für einen Zeitraum von mindestens dreißig (30) Tagen vorgehalten („Sicherungszeitraum"). Die Sicherungen erfolgen zu festen Sicherungszeitpunkten; eine Wiederherstellung ist nur auf den Stand des jeweils nächstgelegenen Sicherungszeitpunkts möglich. Daten, die zwischen zwei Sicherungszeitpunkten erstellt und wieder gelöscht wurden, sind von keiner Sicherung erfasst.

    6.2 Die Sicherungen nach Ziffer 6.1 dienen vorrangig der Wiederherstellung des Systembetriebs bei Infrastruktur- oder Systemausfällen. Ein Anspruch des Lizenznehmers auf Wiederherstellung einzelner, durch ihn selbst oder seine Nutzer gelöschter oder veränderter Daten besteht nicht.

    6.3 Auf Anfrage des Lizenznehmers wird sich ContainerGrid bemühen, innerhalb des Sicherungszeitraums vom Lizenznehmer gelöschte Daten aus den Sicherungen wiederherzustellen. Die Wiederherstellung erfolgt als gesonderte, nach Aufwand zu vergütende Leistung gemäß der jeweils aktuellen Preisliste, es sei denn, der Datenverlust beruht auf einem von ContainerGrid zu vertretenden Umstand. Nach Ablauf des Sicherungszeitraums besteht kein Anspruch auf Wiederherstellung.

    7. Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen

    7.1 Der Lizenznehmer verpflichtet sich, keine Inhalte in der Software zu speichern, deren Bereitstellung, Veröffentlichung oder Nutzung gegen geltendes Recht oder Rechte Dritter verstößt. ContainerGrid ist bei begründetem Verdacht auf Rechtswidrigkeit zur vorübergehenden Sperrung der betroffenen Inhalte bzw. des Zugangs berechtigt; der Lizenznehmer wird hierüber unverzüglich unter Angabe der Gründe informiert. Die Sperre wird aufgehoben, sobald der Verdacht entkräftet ist.

    7.2 Der Lizenznehmer stellt ContainerGrid von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf den von ihm gespeicherten Inhalten beruhen, und ersetzt die ContainerGrid hierdurch entstehenden angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung.

    8. Rechteeinräumung

    8.1 ContainerGrid räumt dem Lizenznehmer für die Vertragslaufzeit das einfache, nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare Recht ein, die Software im vereinbarten Umfang (Named User) für eigene Geschäftszwecke über das Internet zu nutzen.

    8.2 Die Rechte an den durch den Lizenznehmer gespeicherten, eingegebenen oder eingelesenen Daten stehen ausschließlich dem Lizenznehmer zu. Sämtliche Rechte an der Software, einschließlich im Rahmen der Vertragsdurchführung entstandener Weiterentwicklungen, stehen im Verhältnis der Parteien ContainerGrid zu.

    8.3 ContainerGrid ist berechtigt, aggregierte und anonymisierte Nutzungs- und Leistungsdaten, die keine Rückschlüsse auf den Lizenznehmer oder natürliche Personen zulassen, zur Verbesserung und Weiterentwicklung ihrer Produkte zu verwenden.

    9. Neue Funktionen, Add-ons, Beta-Funktionen und KI-Funktionen

    9.1 Der vereinbarte Leistungsumfang umfasst die bei Vertragsschluss bestellten Module und Funktionen. ContainerGrid kann neue, über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehende Funktionen oder Module als gesondert zu vergütende Zusatzleistungen („Add-ons") anbieten. Bestehende, vom Lizenznehmer bezahlte Funktionen bleiben von der Einführung von Add-ons unberührt.

    9.2 ContainerGrid kann Funktionen als Vorabversionen kennzeichnen („Beta-Funktionen"). Beta-Funktionen werden ohne Gewähr für Verfügbarkeit und Fehlerfreiheit bereitgestellt, sind von den Service Levels nach Ziffern 13 und 14 ausgenommen und können jederzeit geändert oder eingestellt werden.

    9.3 Soweit die Software Funktionen enthält, die auf künstlicher Intelligenz oder maschinellem Lernen beruhen („KI-Funktionen"), gilt: (a) KI-generierte Ausgaben werden automatisiert erstellt und können trotz sorgfältiger Entwicklung unzutreffend oder unvollständig sein; sie sind vom Lizenznehmer vor einer geschäftlichen Verwendung auf Richtigkeit zu prüfen; (b) die Inhalte des Lizenznehmers werden nicht zum Training von KI-Modellen für Dritte verwendet, es sei denn, der Lizenznehmer hat dem gesondert zugestimmt; (c) im Übrigen gelten für KI-Funktionen die Regelungen dieser AGB.

    10. Haftung

    10.1 ContainerGrid haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.

    10.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, die für die Erreichung des Vertragszwecks wesentlich ist (Kardinalpflicht), ist die Haftung der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Die Parteien sind sich einig, dass ein Schaden in Höhe von maximal 500.000 EUR pro Schadensfall vertragstypisch vorhersehbar ist. Droht dem Lizenznehmer ein höherer Schaden, hat er ContainerGrid hierauf unverzüglich hinzuweisen.

    10.3 Eine weitergehende Haftung besteht nicht. Die verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel nach § 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB ist ausgeschlossen.

    10.4 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Organe von ContainerGrid.

    10.5 Während einer kostenfreien Testphase richtet sich die Haftung abweichend nach den Vorschriften über die Schenkung (§ 521 BGB).

    10.6 Für den Verlust von Daten haftet ContainerGrid im Rahmen der vorstehenden Absätze nur insoweit, als der Schaden auch bei ordnungsgemäßer Erfüllung der Exportobliegenheit des Lizenznehmers nach Ziffer 5.3 eingetreten wäre.

    11. Vertraulichkeit

    11.1 Die Parteien wahren über vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei Stillschweigen. Diese Verpflichtung besteht für fünf (5) Jahre nach Vertragsbeendigung fort.

    11.2 Ausgenommen sind Informationen, die (a) dem Empfänger bei Vertragsschluss nachweislich bereits bekannt waren oder danach rechtmäßig von dritter Seite bekannt werden; (b) öffentlich bekannt sind oder werden, ohne dass dies auf einer Vertragsverletzung beruht; (c) aufgrund gesetzlicher Verpflichtung oder behördlicher bzw. gerichtlicher Anordnung offenzulegen sind; in diesem Fall wird der Empfänger die andere Partei — soweit zulässig — vorab informieren.

    11.3 Zugang zu vertraulichen Informationen erhalten nur Berater, die einem Berufsgeheimnis unterliegen oder entsprechenden Vertraulichkeitsverpflichtungen unterworfen wurden, sowie Mitarbeiter, die diese für die Vertragsdurchführung kennen müssen.

    12. Gewährleistung

    12.1 ContainerGrid gewährleistet die Aufrechterhaltung der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit der Software während der Vertragslaufzeit und wird Mängel innerhalb der in Ziffer 14 genannten Fristen beseitigen. Darüber hinausgehende Leistungen, insbesondere Anpassungs- und Individualisierungsleistungen, sind nicht geschuldet.

    12.2 Mängelansprüche bestehen nicht, soweit der Mangel allein darauf beruht, dass der Lizenznehmer die Software vertragswidrig oder entgegen den Systemanforderungen nutzt.

    12.3 ContainerGrid gewährleistet nicht die Erfüllung individueller Anforderungen des Lizenznehmers, insbesondere nicht das Erreichen eines angestrebten wirtschaftlichen Erfolges.

    13. Verfügbarkeit

    13.1 ContainerGrid gewährt eine Gesamtverfügbarkeit der Leistungen von mindestens 99,5 % im Monatsmittel am Übergabepunkt. Übergabepunkt ist der Internet-Ausgangspunkt des von ContainerGrid genutzten Rechenzentrums bzw. Cloud-Anbieters.

    13.2 Als Verfügbarkeit gilt die Möglichkeit des Lizenznehmers, sämtliche Hauptfunktionen der Software zu nutzen. Wartungszeiten innerhalb des Standardwartungsfensters (außerhalb Montag bis Freitag, 09:00 bis 18:00 Uhr) sowie Störungszeiten unter Einhaltung der Beseitigungsfristen gelten als Zeiten der Verfügbarkeit. Zeiten unerheblicher Störungen bleiben außer Betracht. Maßgeblich sind die Messinstrumente von ContainerGrid.

    13.3 Der Lizenznehmer meldet Störungen unverzüglich. Störungsannahme und -behebung erfolgen Montag bis Freitag (außer an bundesweiten Feiertagen) innerhalb der auf der Website veröffentlichten Servicezeiten.

    14. Fehlerbeseitigungszeiten

    14.1 Mängel werden in folgende Kategorien eingeordnet: Kritischer Mangel (Priorität 1): Ausfall des Gesamtsystems oder wesentlicher Teile, Nutzung ganz oder nahezu unmöglich. Wesentlicher Mangel (Priorität 2): erhebliche Beeinträchtigung, vernünftige Arbeit nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich. Sonstiger Mangel (Priorität 3): keine oder nur unwesentliche Beeinträchtigung der Nutzung.

    14.2 Die Einordnung erfolgt durch den Lizenznehmer nach billigem Ermessen unter angemessener Berücksichtigung der Auswirkungen auf seinen Geschäftsbetrieb und der Interessen von ContainerGrid.

    14.3 Reaktionsfristen: kritische Mängel innerhalb einer Stunde, wesentliche Mängel innerhalb von zwei Stunden, sonstige Mängel innerhalb eines Werktages nach Erhalt der Meldung (jeweils innerhalb der Servicezeiten).

    14.4 Beseitigungsfristen: kritische Mängel innerhalb von 24 Stunden, wesentliche Mängel innerhalb von zwei Tagen, sonstige Mängel innerhalb von zehn Tagen, spätestens mit der nächsten Programmversion.

    14.5 Ist absehbar, dass ein kritischer oder wesentlicher Mangel nicht fristgerecht behoben werden kann, stellt ContainerGrid innerhalb der Frist eine Behelfslösung (Workaround) bereit.

    15. Sonstige Anpassungs- und Zusatzleistungen

    Leistungen, die über die Fehlerbeseitigung hinausgehen, erbringt ContainerGrid ausschließlich auf Basis gesonderter Beauftragung, insbesondere: individuelle Anpassungen, Ergänzungen und Erweiterungen der Software nach Anforderung des Lizenznehmers; Anbindungen an Drittsysteme und Schnittstellen-Entwicklungen; Beseitigung von Störungen, die auf unsachgemäße Bedienung durch den Lizenznehmer, Eingriffe Dritter oder sonstige nicht von ContainerGrid zu vertretende Umstände zurückzuführen sind; Datenwiederherstellungen nach Ziffer 6.3.

    16. Vergütungs- und Zahlungsbedingungen

    16.1 Der Lizenznehmer zahlt die in der Bestellstrecke oder im Bestellformular vereinbarte Vergütung.

    16.2 Das Entgelt wird zu Beginn jeder Laufzeitperiode im Voraus fällig. Überschreitet die Laufzeit zwölf Monate, wird maximal für zwölf Monate im Voraus abgerechnet.

    16.3 Erhöht der Lizenznehmer die Anzahl der Named User während der Laufzeit, wird die Lizenzgebühr für die Restlaufzeit anteilig entsprechend den zum Zeitpunkt der Erhöhung gültigen Preisen angepasst.

    17. Vertragslaufzeit und Beendigung

    17.1 Das Vertragsverhältnis endet mit Ablauf der vereinbarten Laufzeit, sofern eine feste Laufzeit ohne Verlängerung vereinbart ist. Ist eine automatische Verlängerung vereinbart, verlängert sich der Vertrag jeweils um die vereinbarte Verlängerungsperiode, wenn er nicht mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit in Textform gekündigt wird. Eine vorzeitige ordentliche Kündigung ist ausgeschlossen.

    17.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für ContainerGrid insbesondere vor, wenn der Lizenznehmer (a) zahlungsunfähig wird oder die Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt wird; (b) mit Zahlungsverpflichtungen in Höhe von mindestens einem Monatsentgelt in Verzug ist und trotz Nachfristsetzung von zwei Wochen unter Kündigungsandrohung nicht leistet; (c) bei der Nutzung der Software schuldhaft Rechtsvorschriften oder Rechte Dritter verletzt.

    17.3 Nach Vertragsbeendigung stellt ContainerGrid dem Lizenznehmer seine Daten auf Anforderung für einen Zeitraum von dreißig (30) Tagen zum Export über die Exportfunktionen bzw. in einem gängigen strukturierten Format bereit. Nach Ablauf dieses Zeitraums werden sämtliche Daten des Lizenznehmers — vorbehaltlich gesetzlicher Aufbewahrungspflichten — unwiederbringlich gelöscht.

    18. Änderungen dieser AGB

    18.1 ContainerGrid kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft anpassen, soweit die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen beider Parteien zumutbar ist, insbesondere zur Anpassung an geänderte Rechtslagen, technische Entwicklungen oder Weiterentwicklungen des Leistungsangebots, und soweit hierdurch wesentliche Hauptleistungspflichten nicht zulasten des Lizenznehmers eingeschränkt werden.

    18.2 Geplante Änderungen werden dem Lizenznehmer mindestens vier (4) Wochen vor Wirksamwerden in Textform unter Hervorhebung der Änderungen mitgeteilt. Widerspricht der Lizenznehmer nicht bis zum Wirksamwerden der Änderungen in Textform, gelten die geänderten AGB als angenommen; auf diese Rechtsfolge und die Bedeutung des Schweigens wird in der Änderungsmitteilung gesondert hingewiesen.

    18.3 Widerspricht der Lizenznehmer fristgerecht, wird das Vertragsverhältnis zu den bisherigen Bedingungen fortgesetzt. ContainerGrid ist in diesem Fall berechtigt, das Vertragsverhältnis mit einer Frist von einem (1) Monat zum Ende der laufenden Abrechnungsperiode ordentlich zu kündigen.

    19. Datenschutz

    19.1 Die Parteien halten die jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen ein.

    19.2 Soweit ContainerGrid im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Lizenznehmers verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO. ContainerGrid verarbeitet diese Daten ausschließlich nach den Bestimmungen des Auftragsverarbeitungsvertrags und den Weisungen des Lizenznehmers.

    20. Sonstiges

    20.1 Der Lizenznehmer darf Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis nur mit schriftlicher Zustimmung von ContainerGrid auf Dritte übertragen.

    20.2 Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

    20.3 Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen — vorbehaltlich Ziffer 18 — der Schriftform; dies gilt auch für die Änderung dieser Klausel.

    20.4 Der Lizenznehmer beachtet die anwendbaren Export- und Importkontrollvorschriften der Bundesrepublik Deutschland, der Europäischen Union und — soweit einschlägig — der Vereinigten Staaten von Amerika. Die Vertragserfüllung steht unter dem Vorbehalt, dass ihr keine Hindernisse aufgrund solcher Vorschriften entgegenstehen.

    20.5 Erfüllungsort ist München. Ausschließlicher Gerichtsstand ist München, sofern der Lizenznehmer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

    20.6 Soweit diese AGB Schriftform verlangen, genügt auch die elektronische Form (§ 126a BGB) sowie die Textform (§ 126b BGB), soweit nicht ausdrücklich anders bestimmt.


    Bei Fragen zu diesen AGB kontaktieren Sie uns bitte: info@containergrid.de